Boom bei Überwachungen
Die Überwachung von Bürgern boomt wie sonst nie. Die Anzahl der richterlich genehmigten Telefonabhörungen stieg von 2003 mit 838 Abhörungen bis 2006 auf über 1800 Abhörungen, das sind 122%! Die Anzahl der registrierten Überwachungsanlagen stieg im letzen Jahr von 100 auf 500 Stück, Tendenz steigend. Der Anteil Polizeilicher Überwachungsanlagen ist mit 14 Anlagen verschwindend klein. Doch die Zahl der gemeldeten Anlagen stellt in Österreich nur einen verschwindend kleinen Anteil dar. Experten zufolge beläuft sich die Anzahl aller Videoüberwachungsanlagen auf rund 200.000 Stück!
199.500 illegale Videoanlagen
Jede einzelne Kamera, die zum Zwecke der Personenidentifizierung Bilder auf Band oder Festplatte speichert muss laut Datenschutzgesetz (DSG) gemeldet und genehmigt werden.
DSG §17 Abs. 1:
Jeder Auftraggeber hat, soweit in den Abs. 2 und 3 nicht anderes bestimmt ist, vor Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung an die Datenschutzkommission mit dem in § 19 festgelegten Inhalt zum Zweck der Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu erstatten. Diese Meldepflicht gilt auch für Umstände, die nachträglich die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit einer Meldung bewirken.
Das heißt, 199.500 Überwachungsanlagen spähen in Österreich illegal. Damit auch ungebunden an jegliche Datenschutzbestimmungen und Gesetze und Kontrollen.
Was können wir dagegen unternehmen?
Das Strafausmaß auf nicht lizensierte Anlagen betragt in Österreich bis zu € 9445. Notiert euch Geschäfte und Lokale mit Kameras. Überprüfen ob diese legal sind, könnt ihr kostenlos im DVR unter 01/53115/4043.
Lasst uns gemeinsam gegen totale Überwachung kämpfen.
Quelle: DiePresse

4 comments
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Oktober 23, 2007 um 2:58
stefan2904
Zitat Absatz 3:
> „Weiters sind Datenanwendungen für Zwecke…der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten…..von der Meldepflicht ausgenommen“
Schlisst das nicht Überwachungskameras, die in Geschäften zur Vorbeugung und Aufklärung von Diebstählen etc. installiert werden, ein?
Oktober 24, 2007 um 6:16
r3dl1n3
Wenn du Daten Aufzeichnest ist sie Meldepflichtig, da nur in diesem Fall eine Datenanwendung iSd § 4 Z 7 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) vorliegt, die überhaupt der Meldepflicht unterliegen kann.
mfg
Bernhard
November 7, 2007 um 7:33
Felix
Gibt es für Deutschland eine ähnliche Nummer die ich anrufen kann?
November 8, 2007 um 8:29
r3dl1n3
Ich kenne mich leider mit dem Deutschen Gesetz relativ schlecht aus, aber ich denke du wirst hier Informationen finden:
Tel.: +49 (0)228-997799-0 oder +49 (0)228-81995-0
(von http://www.bfd.bund.de/)
lg r3dl1n3